Taxi & Mietwagen Wien Flughafen Taxi - AGB -
Wien Flughafen Taxi erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der
Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen
gelten nicht, auch wenn Wien Flughafen Taxi ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung von Wien Flughafen Taxi. Ein Vertrag kommt nur
zustande, wenn dieser von Wien Flughafen Taxi bestätigt wird.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen
Auftragsbestätigung von Wien Flughafen Taxi oder subsidiär nach den schriftlichen
Angebot von Wien Flughafen Taxi. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten
und ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich,
als ausdrücklich aus diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den
Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von
Wien Flughafen Taxi oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die
Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit
des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist
Wien Flughafen Taxi berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem
Fall berechnet Wien Flughafen Taxi den vollen Fahrpreis einschließlich des
Fixpreis oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.
Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist
Wien Flughafen Taxi unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht
unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von
Wien Flughafen Taxi steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen
Meetingpoint des Flughafenterminals, oder dem zuvor schriftlich vereinbarten
Treffpunkt, mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere
Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben) und wartet bis zu 45 Minuten ohne
gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen
Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte
nach Ablauf der 45 minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden
zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt nach Wien ohne
Fahrgast an. Die Leistung von Wien Flughafen Taxi gilt dann als erbracht und der
volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte
Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
Preise
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der
Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbart
und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und Mietzeit. Darüber
hinausgehende Zeiten und Entfernungen werden nach der gültigen Preisliste
berechnet. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei
denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Wien Flughafen Taxi
oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit
normalen Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten
Vereinbarung.
Zahlungsbestimmungen
Wien Flughafen Taxi behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von
bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages einen
auf Wien Flughafen Taxi ausgestellten Blanko-Belastungsbelegt einer gültigen
Kreditkarte zu verlangen. Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung
angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Für die Rechtszeitigkeit der Zahlung
kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von
Wien Flughafen Taxi an. Bei Zahlung per Scheck gilt die Forderung erst nach
endgültiger vollständiger Gutschrift als bezahlt. Zahlungen werden stets zur
Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Kunde in
Zahlungsverzug, berechnet Wien Flughafen Taxi – vorbehaltlich der Geltendmachung
weiteren Verzugschadens – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den
Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden € 10,-- Mahngebühr
berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden
nachzuweisen.
Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei
mündlicher Erklärung von Wien Flughafen Taxi schriftlich bestätigt werden. Für
die Rechtszeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei
Wien Flughafen Taxi an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem
vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen
berechnet Wien Flughafen Taxi einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz.
Dieser Anteil beträgt:
* 50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden
* 80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn
der Leistungserfüllung
* 100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.
Aufwendungen berechnet Wien Flughafen Taxi unabhängig von der Rechtzeitigkeit der
Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt
ausdrücklich der Nachweis gestattet, das Wien Flughafen Taxi gar kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist. Wien Flughafen Taxi behält sich vor, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung
einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen
ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder
der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.
Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde teilt Wien Flughafen Taxi unverzüglich jede Änderung seines Namens,
seiner (Rechnungs-) Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit.
Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu
Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde
eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger
Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen
der Fahrgäste, die Leistung von Wien Flughafen Taxi nicht missbräuchlich zu
nutzen, insbesondere
* die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oderzu behindern
* keine Schäden hervorzurufen
* nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
* das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
* die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern.
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist Wien Flughafen Taxi
berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu
ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber
Wien Flughafen Taxi auf Schadensersatz.
Haftung von Wien Flughafen Taxi
Wien Flughafen Taxi haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Wien Flughafen Taxi, dessen
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Sachschäden wird die Haftung von Wien Flughafen Taxi auf € 1.000,00 pro
Fahrgast begrenzt. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtverletzung nach den
jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle
Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Wien Flughafen Taxi
haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit
diese nicht von Wien Flughafen Taxi verschuldet wurden. Dazu zählt z.B.
Verspätungen / Verzögerungen verursacht durch:
* Verkehrsstaus, Straßensperrungen
* Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
* schlechte Witterung
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden
übernimmt Wien Flughafen Taxi gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Wien Flughafen Taxi und seinem Kunden gilt
ausschließlich Österreicher Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben
die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer
Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.